Wurde Ihr Fahrzeug in einem Verkehrsunfall verwickelt, an dem Sie keine Schuld haben, dann liegt ein sogenannter Kfz-Haftpflichtschadenfall vor.
Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet Schadenersatz zu leisten und die Geschädigten so zu stellen als wäre der Schaden nicht eingetreten.
In diesem Fall haben Sie Recht auf einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, die freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen und die freie Wahl der Reparaturwerkstatt. Zudem können Sie entscheiden ob Sie ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen, sofern kein Totalschaden eingetreten ist, oder ob Sie nach Gutachten abrechnen wollen also eine sogenannte fiktive Abrechnung wünschen. Außerdem bekommen Sie von der Versicherung für die Zeit der Reparatur den Mietwagen bezahlt oder eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn kein Ersatzwagen benötigt wird.
Sind die Voraussetzungen für ein Unfallschadensgutachten gegeben, sollten Sie auch stets von Ihrem Recht Gebrauch machen und einen unabhängigen Kfz-Gutachter ihrer Wahl beauftragen, denn ein Großteil ihrer Schadensersatzansprüche wird durch ein detailliertes Gutachten nachgewiesen.
Das Gutachten dokumentiert unter anderem die Reparaturkosten, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall und die voraussichtliche Dauer der Reparatur.
Sollten Sie Fragen haben oder Ihnen irgendwas unklar sein dann rufen Sie uns an.
Wir sind immer kurzfristig und flexibel für Sie da.